Der Sommer scheint vorbei zu sein und damit beginnt der Herbst mit seinen schönen Farben. Als Eigentümer eines Hauses bahnt sich damit aber wieder viel Arbeit an, denn es gibt zahlreiche Auflagen, welche in der Satzung einer Gemeinde stehen. Eines der wichtigsten Punkte ist es, den Gehweg vom Laub zu befreien – doch was ist erlaubt und was sollte vermieden werden?
Muss ein Hausbesitzer die Gehwege selbst vom Laub befreien? Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas passiert? Muss für eine ordnungsgemäße Umsetzung die Stadt bezahlen? Wie kann ein professioneller Laubdienst (zum Beispiel über einen Hausmeisterservice) beauftragt werden?
Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie Sie den Herbst genießen können – ganz ohne zeitaufwendige und nervenzerrende Tätigkeiten.
Wer ist zuständig für die Wege vor dem Grundstück?
Wenn das Blattwerk der Bäume sich auf den Gehwegen niederlässt, kommt es in Verbindung mit Feuchtigkeit zu einem großen Problem und Risiko! Ähnlich wie beim Eis bildet sich eine Rutschgefahr, wodurch es schnell zu einen Sturz kommen könnte.
Es ist daher wichtig, dass das Laub sofort und nachhaltig entfernt wird, bevor es zu einem Sicherheitsrisiko kommen kann. Die Sicherung der Wege ist absolut entscheidend für ein harmonisches Miteinander. Andererseits kommt es nur zu Streitigkeiten.
Doch wer muss überhaupt diese Arbeiten übernehmen? Eigentlich ist die Gemeinde (oder Stadt) dafür zuständig, dass die Gehwege passierbar sind. Allerdings sind die Verwaltungen darauf bedacht, sich aus der Haftung herauszuhalten, wodurch all diese Aufgaben an die jeweiligen Hauseigentümer weitergegeben werden.
Als Eigentümer liegt es in Ihrer Verantwortung, dass sowohl für Sicherheit als auch für Ordnung gesorgt wird. Im Herbst ist es daher zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlenswert, dass ein Hausmeisterservice sich hierum kümmert.
Sie haben darüber die Möglichkeit, den Laubdienst an einen externen Dienstleister weiterzugeben. Sollten Sie dies aber nicht tun, könnte es zu einem Unfall kommen bei Radfahrern und Fußgängern und darüber könnte es dann auch noch schnell zu Schadensersatzforderungen kommen. Ein Streit, der sich über Monate hinauszögern kann.
Kurzum: Sie sind für die Sicherheit der Passanten zuständig!
Worauf muss beim Laubdienst geachtet werden?
Zuerst sollten Sie die Vorschriften Ihrer Gemeinde oder Stadt bezüglich der Pflege von Gehwegen prüfen. Hieraus ergeben sich die sogenannten Kernzeiten – dies ähnelt dem Winterdienst. Es finden sich zudem noch Hinweise bezüglich einer optimalen Durchführung.
Doch wenn wir uns das aus der Praxis ansehen, dann ist es kaum möglich, dass Sie den ganzen Tag das herabfallende Laub beobachten, sodass Sie es direkt entfernen können. Es gibt aber Tricks, damit Sie die Sorgfaltspflicht nicht verletzen.
Gehweg vom Laub befreien: Diese Möglichkeiten bestehen
Schon mit den klassischen Methoden der Reinigung können Sie kurze Gehwege oder kleine Flächen äußerst schnell und effizient vom Laub befreien, wodurch Sie die Sorgfaltspflicht ohne Probleme einhalten werden.
Allerdings wird die Arbeit sehr aufwendig, wenn der Zeitpunkt eintritt und das meiste Laub von den Bäumen herunterfällt. Hier bietet sich ein Laubsauger an oder aber auch ein Laubbläser, wobei hier auf Lärmbelästigung geachtet werden sollte.
Es gibt sogar sehr leise Gerätschaften, diese tragen gewisse Umweltzeichen. Die sind zwar nicht gerade günstig, aber ermöglichen eine schnelle und sichere Abwicklung. Einfacher geht es kaum!
Wenn Sie als Eigentümer aber Ihr Haus oder Ihre Wohnung vermietet haben, dann müssen Sie selbst nicht aktiv werden, sondern können den Mieter damit beauftragen. Dieser Punkt sollte im Mietvertrag explizit erwähnt werden auch hinsichtlich des Winterdienstes.
In der Praxis ist es aber auch hier wiederum schwierig, denn nicht jeder Mieter hat dasselbe Verständnis bezüglich Sauberkeit. Bei der Umsetzung kommt es daher nicht selten zu Problemen, wodurch es sich anbietet mit Beispiel-Fotos zu arbeiten.
Aber auch das kann nicht immer eine Lösung sein. Insbesondere bei Wohnanlagen ist es deutlich entspannter, wenn Sie einen erfahrenen Laubdienst beauftragen. Das erfahrene Personal übernimmt die Tätigkeit problemlos und zu den abgesprochenen Zeiträumen.